27. Juni 2009

Ab sofort Nachgraduierung der Studienjahrgänge 97 - 05.

Vollwertiger akademischer Grad

Mit der Nachgraduierung erwirbt der Absolvent der vormaligen Berufsakademie einen vollwertigen akademischen Grad. Mit dem Erwerb des Hochschulabschlusses Diplom (DH) ist jedoch nicht eine Umwandlung in einen Bachelorabschluss verbunden.

Die Duale Hochschule Baden-Württemberg kann die staatliche Bezeichnung „Diplom“, die
aufgrund eines erfolgreich abgeschlossenen Studiums an den Berufsakademien des Landes
Baden-Württemberg verliehen wurde, nach § 7 des Gesetzes zur Errichtung der Dualen
Hochschule Baden-Württemberg in einen Diplomgrad der Dualen Hochschule mit dem Zusatz
„Duale Hochschule (DH)“ und mit Angabe der Fachrichtung umwandeln.

Mehr lesen:

Memo (doc)
Merkblatt (pdf)
Antragsformular Nachgraduierung (pdf)